Die Gefahrgutunterweisung nach ADR Kap.1.3 gilt für alle an der Beförderung oder dem Absenden gefährlicher Güter Beteiligten Personen.
Ein unsachgemäßer Gefahrguttransport kann schwere Personen-, Sach- und Umweltschäden nach sich ziehen. Daher ist eine regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten nach Kap. 1.3 ADR ein wichtiger Baustein im Gefahrgutrecht. Vom Lagerarbeiter, der das Gefahrgut aus dem Regal nimmt über den Verpacker bis hin zum Verlader - die Unterweisungspflicht erstreckt sich auf alle am Gefahrguttransport beteiligten Personen. Es ist die Pflicht der Führungskräfte sicherzustellen, dass die genannten Personengruppen die relevanten Gefahrgut-Vorschriften kennen und mit den Sicherheitsvorkehrungen, möglichen Risiken/Gefahren sowie den dazugehörigen Notfallmaßnahmen vertraut sind.
Ziel:
Unterweisung der Unterweisungsverpflichtung nach ADR Kap. 1.3
Gefahrgutvorschriften kennen
Sicherheitsvorkehrungen kennen
Risiken und Gefahren kennen
Notfallmaßnahmen kennen
Inhalt:
Rechtliche Grundlagen der Gefahrgutbeförderung nach ADR 1.3
Pflichten und Verantwortlichkeiten
Begleitpapiere
Risken und Gefahren von gefährlichen Gütern
Verpackung und Kennzeichnung
Grundlagen der Ladungssicherung
Klären individueller Fragen
Abschlusstest
Alle Teilnehmenden erhalten zum Abschluss des Kurses eine persönliche Teilnahmebescheinigung über die Unterweisung nach Kap. 1.3 ADR. Diese Bescheinigung hat eine Gültigkeit von einem Jahr und wird sowohl von den zuständigen Behörden als auch bei Fahrzeugkontrollen von der Polizei anerkannt.