Die Silvesternacht nähert sich mit großen Schritten, und mit ihr kommt die fesselnde Tradition des Feuerwerks, die das neue Jahr mit einem spektakulären Himmelsspektakel begrüßt. Die funkelnden Lichter, die in der Dunkelheit explodierenden Farben und die ohrenbetäubenden Knalleffekte ziehen uns alle in ihren Bann. Doch wie bei vielen faszinierenden Dingen im Leben gibt, es auch hier eine Kehrseite. Die Gefahren, die beim Kauf und Transport von Feuerwerk für Privatpersonen lauern.
Lassen Sie uns gemeinsam in diesen Blogbeitrag eintauchen und die verborgenen Risiken beleuchten, aber vor allem, lassen Sie uns Wege aufzeigen, wie Sie die Silvesternacht sicher und unvergesslich gestalten können.
Was Sie beim Kauf beachten sollten
Bevor Sie Ihr Silvesterfeuerwerk kaufen, sollten Sie sicherstellen, dass es von seriösen und lizenzierten Händlern stammt. Kaufen Sie niemals illegales oder selbstgemachtes Feuerwerk auf dem Schwarzmarkt, solche Produkte können unberechenbar und äußerst gefährlich sein.
Achten Sie darauf, dass das Feuerwerk den geltenden Sicherheitsstandards entspricht und die erforderlichen Zulassungen hat. Sie erkennen ein sicheres Feuerwerk anhand der Registriernummer und dem CE-Zeichen, das in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle steht. Prüfungen sind wichtig und Feuerwerksartikel müssen beide dieser Kennzeichen tragen. Die ersten vier Ziffern der Registriernummer zeigen, welche anerkannte Prüfstelle in Europa den Feuerwerksartikel gründlich unter die Lupe genommen hat. Wenn Sie die Kennnummer 0589 sehen, wissen Sie, dass die BAM ihre Expertise eingebracht hat.
Ein Beispiel für eine solche Registriernummer wäre „0589 – F2 – 1234“. Das „F2“ steht für Feuerwerk der Kategorie F2, während die „1234“ eine fortlaufende Nummer darstellt.
(Quelle BAM)
In Deutschland sind bestimmte Kategorien von Feuerwerk für Privatpersonen zugelassen, während andere eingeschränkt oder verboten sein können.
Die Vergnügungsfeuerwerke werden in 4 Kategorien aufgeteilt:
Kategorie F1 = Kleinstfeuerwerk wie z.B „Wunderkerzen“
Kategorie F2 = Kleinfeuerwerk wie z.B „Silvesterraketen“ ab 18 Jahre
Kategorie F3 = Mittelfeuerwerk wie z.B „Raketen“ ab 18 Jahre mit entsprechender Erlaubnis bzw. einem Befähigungsschein (Pyrotechniker)
Kategorie F4 = Großfeuerwerk nicht im Handel erhältlich
Und denken Sie daran, eine deutsche Gebrauchsanleitung muss ebenfalls vorhanden sein. Damit können Sie sicherstellen, dass Sie Ihr Feuerwerk verantwortungsvoll und in vollen Zügen genießen können.
Wieviel Feuerwerk darf ich als Privatperson in meinem PKW transportieren?
Feuerwerksartikel sind zweifellos faszinierende pyrotechnische Gegenstände, aber es ist wichtig zu wissen, dass sie auch als Gefahrgut eingestuft werden. Für Privatpersonen gibt es klare Regeln, wenn es darum geht, wie viel Feuerwerk sie transportieren dürfen, ohne gegen Gesetze zu verstoßen.
Privatpersonen haben die Erlaubnis, Feuerwerksartikel der Kategorien F1 und F2, die der Gefahrenklasse 1.4 zugeordnet sind, bis zu einem Bruttogewicht von 50 kg brutto zu transportieren. Das Bruttogewicht bezieht sich auf das Gesamtgewicht, einschließlich aller pyrotechnischen Substanzen, Materialien und der Verpackung.
Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2, die der Gefahrenklasse 1.1 bis 1.3 zugeordnet sind, dürfen bis zu einem Bruttogewicht von 5 kg transportiert werden, vorausgesetzt, dass sie gemäß den Vorschriften für den Einzelhandel verpackt sind.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass darüber hinaus auch die gefahrgutrechtlichen Bestimmungen gelten. Sicherheit hat immer Vorrang, und die Einhaltung dieser Vorschriften trägt dazu bei, dass das Feuerwerksspektakel sicher und spektakulär bleibt.
Lagerung
Wenn es um die private Lagerung von Feuerwerkskörpern der Kategorien F1 und F2 geht, gelten auch hier klare Richtlinien, um die Sicherheit zu gewährleisten. Hier sind die Details, die Ihnen bei der sicheren Lagerung helfen:
- Bewohnte Räume: In einem bewohnten Raum dürfen Sie Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 mit einer maximalen Nettoexplosivstoffmasse (NEM) von 1 kg privat aufbewahren. Die NEM-Information finden Sie auf der Verpackung oder Verpackungseinheit.
- Unbewohnte Räume in Wohngebäuden: In einem unbewohnten Raum innerhalb eines Wohngebäudes, wie zum Beispiel einem nicht genutzten Gästezimmer oder einem Wäscheraum, dürfen Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 in einer Menge von bis zu 10 kg NEM gelagert werden.
- Gebäude ohne Wohnraum: In einem Gebäude ohne Wohnraum, wie zum Beispiel einer isolierten Garage, können Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 bis zu einer NEM von 15 kg sicher aufbewahrt werden.
Um dies zu veranschaulichen: Eine Feuerwerksbatterie kann ein Gesamtgewicht von 1 kg haben, wobei die Nettoexplosivstoffmasse (die eigentliche pyrotechnische Substanz) darin 350 g betragen kann.
Es ist wichtig, dass das Feuerwerk stets an einem kühlen und trockenen Ort gelagert wird, da Feuchtigkeit zu Funktionsverlust führen kann und zu hohe Temperaturen unerwünschte Auslösungen verursachen können. Vermeiden Sie es, Feuerwerksartikel in unmittelbarer Nähe von Heizkörpern oder Heizleitungen abzustellen. In Aufbewahrungsräumen sollte nicht geraucht und kein offenes Feuer oder Licht verwendet werden. Zudem sollten keine gefährlichen Materialien in der Nähe gelagert werden, die das Risiko erhöhen könnten, wie zum Beispiel Spraydosen. Sicherheit steht an erster Stelle, um die Freude an Feuerwerk ohne Risiken zu genießen.
Altes Feuerwerk aus vergangenen Jahren
Ist es noch sicher zu verwenden?
Wenn Sie noch Feuerwerksartikel aus vergangenen Jahren übrig haben, ist es ratsam, diese nicht zu zünden, um potenzielle Unfälle zu vermeiden.
Mit der Zeit kann Feuerwerk, das längere Zeit gelagert wurde, durch Feuchtigkeitsaufnahme seine Funktion beeinträchtigen oder langsamer reagieren. In solchen Fällen ist es äußerst wichtig, von erneuten Zündversuchen abzusehen, da es unerwartet reagieren könnte. Sogar übermäßig trocken gelagertes Feuerwerk kann im Rahmen der erlaubten Grenzen seine Leistung leicht beeinflussen, indem es etwas schneller oder langsamer reagiert. Aus diesem Grund sollten die Verwendungshinweise und Sicherheitsmaßnahmen unbedingt beachtet werden.
Es ist ratsam, sicherzustellen, dass das verwendete Feuerwerk in bestem Zustand ist und den geltenden Sicherheitsstandards entspricht. Das neue Jahr sollte mit Freude und Begeisterung begrüßt werden, aber immer unter Berücksichtigung der eigenen Sicherheit und der Sicherheit der Umgebung.
Die sichere Entsorgung
Feuerwerkskörper enthalten Stoffe, die empfindlich auf Stöße, Reibung und Hitze reagieren können. Daher ist es wichtig, beim Umgang mit nicht funktionierendem oder unvollständig funktionierendem Feuerwerk äußerste Vorsicht walten zu lassen. Im Folgenden finden Sie einige Empfehlungen für die Entsorgung von kleinen Mengen an Feuerwerkskörpern der Kategorien F1 und F2. Bitte beachten Sie, dass regionale Entsorgungsvorschriften gelten können.
Wenn Sie Reste von CE-gekennzeichneten Feuerwerkskörpern haben, wie zum Beispiel leere Feuerwerksrohrbatterien oder Raketen mit Leitstäben, die vollständig funktioniert haben, können Sie diese nach ausreichender Abkühlung (zum Beispiel über Nacht) bedenkenlos in Ihrer Restmülltonne entsorgen.
Hingegen bei CE-gekennzeichneten Feuerwerkskörpern, die nicht oder nicht vollständig funktioniert haben, sind immer noch explosive Stoffe in den Gegenständen vorhanden. Aus Sicherheitsgründen ist es absolut entscheidend, diese Feuerwerkskörper niemals erneut zu zünden. Stattdessen sollten Sie sie nach ausreichender Abkühlung an einen Recycling- oder Wertstoffhof mit einer speziellen Behandlung für gefährlichen Abfall bringen. Dadurch tragen Sie dazu bei, dass diese Materialien sicher und umweltgerecht entsorgt werden.
Als mein Silvestertraum als 18-Jähriger in Rauch aufging
Es war vor vielen Jahren, als ich gerade frische 18 Jahre alt geworden war, dass ich mich auf meine erste Silvesternacht als Erwachsener freute. Die Vorfreude war riesig, und ich konnte es kaum erwarten, das neue Jahr mit einem atemberaubenden Feuerwerk zu begrüßen. Doch diese besondere Nacht sollte sich als eine große Enttäuschung herausstellen.
In der Silvesternacht versammelten sich meine Freunde und ich auf einer Wiese an unserem Haus angrenzend. Wir hatten noch altere Feuerwerkssets aus dem letztem Jahr, welches in unserem Schuppen lagerte. Für uns war das damals ein Jackpot, da wir dadurch einiges an Geld sparen konnten.
Der Countdown bis Mitternacht begann, und die Stimmung war auf dem Höhepunkt. Als wir den ersten Feuerwerkskörper anzündeten, begann die Enttäuschung jedoch sofort. Anstatt majestätisch in den Himmel zu steigen, explodierte die Rakete mit einem schwachen Funken und einem lauten Knall gerade über uns.
Was folgte, war eine Serie von Pannen und Fehlzündungen. Die Raketen flogen unkontrolliert in verschiedene Richtungen, einige explodierten am Boden, andere gingen überhaupt nicht los. Die enttäuschenden Knallgeräusche und die Rauchschwaden, die uns umhüllten, brachten unsere Feierlaune zum Erliegen.
In dieser Nacht fühlte ich mich nicht wie ein 18-jähriger Erwachsener, der das Leben in vollen Zügen genießt, sondern eher wie ein enttäuschter Junge, dem der Silvestertraum genommen wurde. Die Enttäuschung, die wir alle empfanden, war greifbar, und die Vorfreude auf das neue Jahr war verflogen.
Die Freude und Sicherheit des Feuerwerks
Die Silvesternacht sollte eine Zeit der Freude und des Staunens sein. Die faszinierenden Lichter am Himmel sind zweifellos ein visuelles Fest. Aber wir dürfen nie vergessen, dass Sicherheit immer an erster Stelle stehen sollte. Die Einhaltung der Gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland trägt dazu bei, dass wir das Feuerwerk in seiner vollen Pracht und Sicherheit genießen können.
Die Schönheit und Faszination des Silvesterfeuerwerks gehen Hand in Hand mit der Verantwortung und Vorsicht, die wir alle tragen. Mit dem richtigen Wissen und der nötigen Achtsamkeit können wir sicherstellen, dass die Silvesternacht für alle ein unvergessliches Erlebnis wird.
Bis zum nächsten Mal,
bleiben Sie sicher, bleiben Sie informiert
Denken Sie daran, die Regeln zu beachten, und feiern Sie sicher ins neue Jahr!
Ihr TEAM von Instructo Consulting