Basierend auf den Gefährdungsbeurteilungen erstellen wir die Betriebsanweisungen.
Nach§9Betriebssicherheitsverordnung(BetrSichV)mussderArbeitgeberdafürsorgen,dassdenBeschäftigten, soweit erforderlich, Betriebsanweisungen für die bei der Arbeit benutzten Arbeitsmittel in für sie verständlicher Form und Sprache zur Verfügung stehen.
SiesindschriftlichfestgehalteneAnweisungendesArbeitgebersanseineBeschäftigtenzumSchutzvorUnfällen und Gesundheitsgefährdungen. Ebenfalls dient die Betriebsanweisung als Unterweisungsgrundlage und bestimmt in Kurzform die zu ergreifenden Schutz- und Verhaltensmaßnahmen bei speziellen Tätigkeiten.
Wer muss eine Betriebsanweisung erstellen?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu sorgen, dass ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz und der berufsgenossenschaftlichen DGUV 1 Vorschrift.
Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung, Herstellerangaben, Gefahr- und Biostoffdatenbank, betriebliche
Erkenntnisse sowie Expertenwissen werden die Betriebsanweisungen erstellt.
Wann ist die Erstellung einer Betriebsanweisung verpflichtend
Eine Betriebsanweisung muss erstellt werden:
bevor Beschäftigte Arbeitsmittel oder elektrische Anlagen erstmalig verwenden
wenn Beschäftigte Zugang zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen haben
wenn Mitarbeitende mit Bio- oder Gefahrstoffen arbeiten
sobald Beschäftigte anderer Arbeitgeber beschäftigt werden und diese hinsichtlich der Gefahren Anweisungen erhalten müssen