Das zentrale Element des Arbeitsschutzes ist die Gefährdungsbeurteilung sowie die davon abzuleitenden Betriebsanweisungen. Die äußerst zeitintensive Erstellung, Aktualisierung sowie die Einleitung der Folgemaßnahmen braucht Erfahrung.

Wir übernehmen diese Aufgabe gerne für Sie.

Wer muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu sorgen, das ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz und der Berufsgenossenschaftlichen DGUV 1 Vorschrift. Hierbei ist das wichtigste Instrument die Gefährdungsbeurteilung.
Sie ist die Grundlage für die Sicherheit und Gesundheit ihres höchsten Gutes – Ihre Mitarbeiter*innen.

Durch das systematische Ermitteln und Beurteilen bzw. Bewerten möglicher Gefährdungen am Arbeitsplatz sowie das Festlegen erforderlicher Maßnahmen können präventiv Unfälle und Berufskrankheiten verhindert bzw. verringert werden

Wer darf eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?

Der Arbeitgeber ist verantwortlich, dass Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt werden.

Gemäß BetrSichV dürfen die Gefährdungsbeurteilungen ausschließlich von fachkundigen Personen durchgeführt werden (Fachkräfte für

Arbeitssicherheit oder gleichwertige Qualifikation). Nach § 13 Abs. 2 ArbSchG kann er zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, jedoch bleibt die rechtliche Verantwortung beim Arbeitgeber.

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*Kosten in abhängigkeit der Komplexität des Arbeitsplatzes und Umfeld

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Durch unsere transparente Preispolitik versprechen wir Ihnen keine versteckten Kosten.

Die Experten von Instructo Consulting kommen bei Ihnen im Unternehmen vorbei, um die Gefährdungen an den Arbeitsplätzen zu ermitteln. Auf Grundlage dieser Ermittlung erstellen wir die Gefährdungsbeurteilung und leiten Maßnahmen ab.

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