Datenschutz ist für Unternehmen jeder Größe sektorübergreifend ein sensibles Thema. Expertenwissen bildet die Grundlage, rechtlichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden, aber auch gegenüber Kunden und Geschäftspartnern vertrauensfördernde Standards sicherstellen zu können. In Deutschland ist jedes Unternehmen mit mindestens 20 Mitarbeitern, die Zugriff auf personenbezogenen Daten haben, nach EU-DSGVO verpflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen und entsprechende Vorschriften einzuhalten.
Auszug aus dem Beratungsangebot von Instructo Consulting im Bereich Datenschutz gemäß Anforderungen der EU-DSGVO:
Gemäß DSGVO Artikel 37 Abs.1 ist ein Unternehmen zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet, soweit es die Kerntätigkeit in der Durchführung von Verarbeitungsvorgängen, welche aufgrund ihrer Art, ihres Umfanges und /oder ihrer Zwecke eine umfangreiche, regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen sowie die Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung von besonderer Kategorie von Daten gemäß Artikel 9 besteht.
Gemäß § 38 BDSG (Bundesdatenschutzgesetzt) sind Unternehmen in der Regel ab 20 Personen, die mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind, verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Zu den Personen, die gezählt werden, sind alle relevanten Mitarbeiterkategorien zu zählen, beispielsweise Vollzeit- und Teilzeitpersonen, Mitarbeiter in der IT, Auszubildene, Freelancer und Leihpersonal. Als Automatisiert wird bereits die Nutzung von Computern, Handys oder Tablets verstanden. Aber auch wenn etwa personenbezogene Daten geschäftsmäßig (zum Beispiel Markt- und Meinungsforschung) verwendet werden oder ein Unternehmen seine Kerntätigkeit in einer umfangreichen Verarbeitung gewisser Kategorien von personenbezogenen Daten hat, ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht.
Übrigens werden nicht nur gesundheitsbezogene Daten als sensible Daten eingestuft, die einen Datenschutzbeauftragten erforderlich machen, sondern auch Weitere, wie Informationen über Vorstrafen, Religion, sexuelle Orientierung.
Gerne unterbreiten wir Ihnen auf Basis eines Erstgespräches und einer ersten Bestandsanalyse ein individuelles auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Angebot.
Gerne unterbreiten wir Ihnen auf Basis eines Erstgespräches und einer ersten Bestandsanalyse ein individuelles auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Angebot.
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